Schulträger oder Förderverein?

Die Satzung des Fördervereins sieht nicht vor, dass er für die schulische Ausstattung aufkommt, für die der Schulträger zuständig und verantwortlich ist, so z.B. interaktive Tafeln oder Tische und Stühle, Reagenzgläser oder Schulbücher.

Allerdings gibt es immer wieder "Extras", ohne die die Unterrichtsgestaltung zwar möglich ist, mit denen aber Lehrstoff anschaulicher gemacht oder vereinfacht werden kann. In solchen gut begründeten Fällen springt der Förderverein auch einmal in die Bresche.

So konnten z.B. die Naturwissenschaften sich über die Finanzierung eines besonderen Messgerätes (CASSY) oder anderer Versuchsausrüstung für die Physik freuen.

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